Für Deutschland:
Ein Handelsregisterauszug, aus dem die eingetragenen Geschäftsführer des Unternehmens hervorgehen. Sollte das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sein, ist auch eine Gewerbeanmeldung zulässig.
Für Österreich:
Ein GISA-Auszug, welcher Belegt wer Geschäftsführer des Unternehmens ist und um welche Unternehmensform es sich handelt.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren